Vertragsrecht

Der Begriff der höheren Gewalt hat in dieser Zeit erheblich an praktischer Gewalt gewonnen. Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, das den Vertrag nicht ungültig oder unwirksam macht, aber jenen Vertragsteil, der wegen höherer Gewalt diesen ohne sein Verschulden nicht erfüllen kann, von den damit üblicherweise verbundenen Rechtsfolgen wie Schadenersatz uä befreit. Auch eine vereinbarte Pönale (Konventionalstrafe) ist dann nicht zu leisten, weil diese einen pauschalierten Schadenersatz darstellt. ACHTUNG: Eine Konventionalstrafe, die zulässigerweise nach dem Vertrag auch unabhängig von einem Verschulden zu leisten ist, muss gezahlt werden. Auch müssen alle Möglichkeiten den Vertrag (doch noch) zu erfüllen, ausgeschöpft werden, auch wenn damit Mehraufwendungen verbunden sind.

Für jetzt abgeschlossene Verträge scheidet eine Berufung auf höhere Gewalt in Zusammenhang mit Covid 19 aus, weil die Epidemie und die damit verbundenen Restriktionen bekannt, also voraussehbar sind.

EMPFEHLUNG: Nicht jede Vertragsverletzung kann mit Covid 19 entschuldigt werden. Wenn Sie aus diesen Gründen einen Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen können, dokumentieren Sie diese Umstände; wenn Ihr Vertragspartner sich auf Covid 19 beruft, verlangen Sie eine Begründung samt Belegen!