Was dem Immobilienprofi wichtig ist (nämlich die Lage), muss dem Unternehmen die Liquidität sein. Gerade in der Krise ist die (ausreichende) Liquidität der entscheidende Wettbewerbsvorteil.
Maßnahmen zur Erhaltung der Liquidität:
Holen Sie die Hausbank an Bord, in dem Sie die Fortbestandsprognose als Basis für die Unternehmensfinanzierung vorlegen und erörtern.
ACHTUNG: Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation berechtigt die Bank in aller Regel zur Fälligstellung der Kredite. Verschweigen ist keine Alternative, es braucht allerdings ein gewisses wechselseitiges Vertrauen.
Vereinbaren Sie Zahlungserleichterungen und Stundungen mit der ÖGK, dem Finanzamt, Ihren Gläubigern und allenfalls der Hausbank. Sobald Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten sowie (unternehmerische) Verzugszinsen zu bezahlen sind, wird erhebliche Liquidität abgeschöpft. Diese Beträge können relativ rasch die Höhe der ursprünglichen Verbindlichkeit erreichen. Solche Vereinbarungen sind allerdings nur bei Zahlungsstockungen, nicht aber bei Zahlungsunfähigkeit zulässig.
Betreiben Sie Ihre eigenen Forderungen rechtzeitig und konsequent, versuchen Sie Anzahlungen hereinzunehmen und Sicherheiten zu erlangen (Bankgarantie) oder wickeln Sie (größere) Geschäfte über einen Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar) ab.
Leisten Sie nur Zug-um-Zug, wenn Sie Bedenken betreffend die Zahlungsfähigkeit Ihres Vertragspartners haben. Zug-um-Zug-Zahlungen können in aller Regel auch in der Insolvenz nicht angefochten werden.
Erheben Sie die Unsicherheitseinrede, wenn Sie vorleistungspflichtig sind und sich die wirtschaftliche Situation Ihres Vertragspartners nach Vertragsabschluss verschlechtert hat, was in der derzeitigen Situation vermutlich eher die Regel sein wird.